Kachelmann auch im Hauptsacheverfahren erfolgreich gegen BILD: Verbreitung von Fotos auf dem Gefängnishof rechtswidrig.

Jörg Kachelmann klagte mit HÖCKER erfolgreich gegen die Axel Springer AG und die Bild digital Gmbh. Diese hatten ein Foto verbreitet, was Herrn Kachelmann während der Untersuchungshaft auf dem Gefängnishof zeigte. Nachdem die Verbreitung des Fotos bereits im einstweiligen Verfügungsverfahren verboten wurde, bestätigt das LG Köln auch im Hauptsacheverfahren mit Urteilen vom 22.06.2011 (Az. 28 O 952/10, 28 O 955/10, dass die Verbreitung des Fotos unzulässig war.