Kürzung eines Zitats durch die Presse unzulässig: Süddeutsche Zeitung durfte offizielle Stellungnahme eines Anwalts für seinen Mandanten nicht eigenmächtig und sinnentstellend kürzen.
HÖCKER hat vor dem LG Köln eine für Rechtsanwälte und ihre Mandanten wichtige Entscheidung erreicht. Die Süddeutsche Zeitung hatte einem Mandanten unserer Kanzlei einige Fragen mit der Bitte um Beantwortung und Stellungnahme geschickt. Wir gaben für den Mandanten eine kurze Stellungnahme ab. Die Zeitung entschied sich für eine Wiedergabe des Zitats, kürzte es jedoch eigenmächtig und stellte es inhaltlich um. Nachdem der Verlag auf eine Abmahnung hin keine Unterlassungserklärung abgab, erwirkte HÖCKER nun eine einstweilige Verfügung vor dem LG Köln (Az. 28 O 337/13). Demnach ist es der Zeitung verboten, dass gekürzte und umgestellte Zitat zu veröffentlichen und zu verbreiten.
Prof. Dr. Ralf Höcker: „Zitate werden von Medien mitunter bis zur Entstellung gekürzt und umgebaut. Gerade bei offiziellen Stellungnahmen von Anwälten ist es von großer Bedeutung, dass diese unverändert wiedergegeben werden. Bei juristischen Sachverhalten kann es schließlich auf jedes Wort ankommen. Es kann daher keinem Journalisten geraten werden, offizielle Stellungnahmen von Anwälten ohne deren ausdrückliche Genehmigung zu kürzen.“