Kölner Stadtanzeiger erkennt Verbot einer Falschberichterstattung über Prof. Dr. Strauer an und darf lebende Patienten nicht mehr für tot erklären oder das Fehlen vorheriger Tierexperimente behaupten.
Herr Prof. Dr. Bodo-Eckehard Strauer war langjähriger Leiter der Kardiologie der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. Seit 2001 behandelte der Herzinfarkt-Patienten mit sog. adulten Stammzellen. In diesem erstmals von Prof. Strauer durchgeführten Verfahren werden Stammzellen aus dem Beckenknochen entnommen, aufbereitet und in das vom Infarkt betroffene Herzgewebe injiziert.
Der Kölner Stadtanzeiger erhob Ende Dezember 2012 Vorwürfe gegen Prof. Dr. Strauer und behauptete unter anderem, dass es vor den Patientenbehandlungen keine Experimente mit Tieren gab sowie dass ein im Jahr 2001 präsentierter Patient an dem Herzleiden gestorben sei. Diese Behauptungen sind schlicht unwahr: Es gab eine Vielzahl von Studien und Untersuchungen an Tieren, die die positiven Wirkungen der Behandlung mit Knochenmarksstammzellen belegten. Und mit dem Patienten, den Herr Prof. Dr. Strauer als ersten Patienten mit der neuartigen Behandlungsmethode behandelt hatte, steht er nach wie vor in Kontakt, um sich nach dessen Befinden zu erkunden.
Auf Antrag von Herrn Prof. Dr. Strauer untersagte das Landgericht Köln mit einstweiliger Verfügung vom 15.01.2013 (Az: 28 O 3/13) dem Kölner Stadtanzeiger die betreffenden Äußerungen. Dieser hat das Verbot als endgültige Regelung anerkannt.