Jörg Kachelmann kämpft gegen Hate-Speech und Nachverurteilung: Facebook-Nutzer muss € 1.500 an gemeinnützige Einrichtung zahlen.
Obwohl sein Freispruch seit mehr als sechs Jahren rechtskräftig ist, die damalige Beschuldigerin inzwischen – ebenfalls rechtkräftig – gerichtlich der Lüge überführt wurde und auch die Staatsanwaltschaft Mannheim zuletzt eine Unterlassungserklärung abgeben musste, kämpft Jörg Kachelmann nach wie vor gegen wüste Beschimpfungen und Nachverurteilungen, vor allem in den sozialen Medien.
Im Jahr 2016 bezeichnete ihn ein Facebook-Nutzer auf der kachelmannwetter.com-Facebook-Seite als „Vergewaltiger“. Jörg Kachelmann erstattete daraufhin Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Köln. Diese wollte das Verfahren zunächst einstellen, da sie den Nutzer angeblich nicht ermitteln konnte. Dies ist ein leider bekanntes Phänomen in sozialen Medien wie Facebook, Twitter & Co. Dort wird zumeist anonym agiert, sodass eine Strafverfolgung oft schwierig ist. Jörg Kachelmanns Anwälte von der Kölner Kanzlei HÖCKER ließen aber nicht locker, sondern wiesen die Staatsanwaltschaft darauf hin, dass der Nutzer über seinen Arbeitgeber ermittelt werden könne.
Dies geschah dann auch. Nachdem die StA die Durchsuchung der Geschäftsräume des Arbeitgebers angedroht hatte, wurde die Adresse des Mitarbeiters umgehend mitgeteilt. Der Facebook-Nutzer wurde daraufhin von der StA Köln angeklagt. Das AG Kerpen stellte das Verfahren letztlich gegen eine Auflage in Höhe von € 1.500,00 ein, die er an eine gemeinnützige Stiftung zahlen musste.
Trotz der strafrechtlichen Konsequenzen blieb der Nutzer weiter uneinsichtig. Da Jörg Kachelmann ein zivilrechtlicher Unterlassungsanspruch zusteht, wurde er abgemahnt. Der Nutzer gab zwar eine Unterlassungserklärung ab, verweigerte jedoch die Erstattung von Abmahnkosten. Das Amtsgericht Köln verurteilte den Nutzer nun zur Zahlung der Anwaltskosten aus einem Streitwert von € 10.000,00 (Urt. v. 20.03.2018, Az: 133 C 468/17, n.rkr.). Zudem muss der Nutzer Gerichtskosten übernehmen.