JUVE berichtet: Dr. Carsten Brennecke von HÖCKER begleitet Missbrauchsgutachten des Erzbistum Köln presserechtlich.
Die JUVE berichtet am 30.10.20, Zitat:
Der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki will das von ihm in Auftrag gegebene Missbrauchsgutachten der Münchner Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl nicht veröffentlichen. Er begründete dies mit erheblichen Mängeln, die das Gutachten aufweise. Nun soll die Kölner Strafrechtskanzlei Gercke Wollschläger ein neues Gutachten anfertigen.
Da in dem Fall auch presserechtliche Aspekte eine große Rolle spielen, hat das Erzbistum schon länger die renommierten Presserechtler der Kölner Kanzlei Höcker ... beauftragt.
Soweit bekannt haben vor allem presserechtliche Bedenken die Veröffentlichung des Westpfahl-Gutachtens verhindert.
Welche presserechtliche Dimension der Fall hat zeigt sich auch an den für diesen Aspekt beteiligten Anwälten: Dr. Carsten Brennecke aus der Kanzlei Höcker ist ... vom Erzbistum Köln für die presserechtliche Strategie und Beratung mandatiert.
Dazu kommentiert die LTO:
“Äußerungsrechtliche Bedenken hätten die geplante Veröffentlichung verhindert, bestätigte das Bistum, das in diesem Bereich nach LTO-Informationen von ... Dr. Carsten Brennecke von Höcker Rechtsanwälte aus Köln beraten wird.”