IT-Investor zu Unrecht für Insolvenz verantwortlich gemacht

Das Handelsblatt hatte einen bekannten IT-Investor fälschlicherweise als „Mitinitiator“ einer Gesellschaft bezeichnet, die 2015 Insolvenz anmeldete. Sein vermeintliches unternehmerisches Scheitern nahm das Handelsblatt zum Anlass, dem Investor die Eignung als Geschäftsführer und Sanierer für ein neues Unternehmen abzusprechen.

Da der IT-Investor keine einzige der Funktionen eines „Initiators“, der beispielsweise für die Auflegung eines Fonds verantwortlich ist, übernommen und seine Anteile an der Gesellschaft nur wenige Wochen nach der Gründung im Jahr 2012 verkauft hatte, durfte er nicht so bezeichnet werden. Aus diesem Grund untersagte das Landgericht Köln auf Antrag von HÖCKER dem Handelsblatt per einstweiliger Verfügung die weitere Verbreitung dieser Lüge (Beschl. v. 29.08.2016, Az.: 28 O 235/16, n. rkr.).