Irreführende Werbung eines Don Kosaken Chors verboten: Keine Neugründung des Original-Chors von Serge Jaroff.
Es gibt viele Kosakenchöre, aber nur ein Original: Eine Agentur hatte ihren „Don Kosaken Chor Russland“ als „Neugründung“ des weltberühmten „Don Kosaken Chor“ von Serge Jaroff beworben. In der Werbung hieß es, dass man „den Chor wieder schnell auf ein internationales Spitzen-Niveau bringen“ werde und der Chor „nun offiziell“ Don Kosaken Chor Russland heiße.
HÖCKER-Mandantin ist der Don Kosaken Chor Serge Jaroff des Dirigenten Wanja Hlibka, der sich als rechtmäßiger Nachfolger von Jaroff sieht und die Falschangabe der Gegenseite, ihr Chor sei die Neugründung des Original-Chors von Jaroff, durch Abmahnung und Klage am Landgericht Hamburg angegriffen hatte. Das Gericht gab der HÖCKER-Mandantin mit ausführlich begründetem Hinweisbeschluss vom 03.12.2015 Recht. Daraufhin erkannte die Gegenseite die Ansprüche auf Unterlassung dieser irreführenden Werbung sowie Erstattung außergerichtlicher Rechtsanwaltskosten für die Abmahnung an. Am 07.12.2015 erging das entsprechende Anerkenntnisurteil.
Nach § 5 UWG sind unwahre oder sonstige zur Täuschung geeignete Angaben in der Werbung unlauter. Ein Chor, der volkstümliche Lieder in der Tradition der Kosaken aufführt, darf sich weder „Don Kosaken Chor“ ohne jeglichen Zusatz nennen, noch darf in der Werbung sonst der falsche Eindruck erweckt oder gar behauptet werden, dass der Chor die Neugründung bzw. der offizielle Nachfolge-Chor des Don Kosaken Chors von Serge Jaroff sei. Ausschließlich die HÖCKER-Mandantin ist Inhaberin der von Serge Jaroff abgeleiteten Namens- und Vermarktungsrechte und darüber hinaus Inhaberin der Wortmarken „Don Kosaken Chor Serge Jaroff“ und „Serge Jaroff“.
RA Dr. Marcel Leeser (Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz):
„Immer wieder berufen sich irgendwelche Chöre zu Unrecht auf den Namen Serge Jaroffs und täuschen so ihr Publikum. Dem interessierten Konzertbesucher ist daher zu empfehlen, genau hinzuschauen, wenn er das Original sucht."