Irreführende Werbung: HÖCKER verteidigt Kölner Architekten gegen wettbewerbswidrigen Internetauftritt ehemaliger Partner.
Ein Kölner Architekt ist mit HÖCKER erfolgreich gegen eine irreführende und damit wettbewerbswidrige Werbung ehemaliger Partner vorgegangen. Auf der vormals gemeinsam genutzten Internetdomain verbreitete ein ehemaliger Partner des Architekten, der Internetauftritt sei umgezogen und leitete sodann ausschließlich auf seine eigene neue Webseite weiter.
Mit einstweiliger Verfügung vom 25.06.2012, Az. 84 O 129/12 hat das Landgericht Köln dem Gegner verboten, die irreführende Umzugsmitteilung unter der gemeinsamen Domain vorzuhalten bzw. auf die neue Internetdomain weiterzuleiten.