Inhaberin eines Pflegedienstes wehrt sich mit HÖCKER erfolgreich gegen die Verbreitung von Unwahrheiten und Vorverurteilungen einer Regionalzeitung.
Eine Regionalzeitung hatte über Vorwürfe gegen die Inhaberin eines Pflegedienstes berichtet, die sie ungeprüft von dritter Seite übernommen hatte. Das Landgericht Köln untersagte der Regionalzeitung mit Beschluss vom 20.08.2012 (Az: 28 O 326/12) die Verbreitung bzw. Veröffentlichung von Unwahrheiten sowie von vorverurteilenden Äußerungen.
Die Regionalzeitung hatte u.a. über angebliche Pflegemängel berichtet, dabei aber die Grundsätze für eine ausnahmsweise zulässige Verdachtsberichterstattung nicht eingehalten. So gab es bereits nicht den geringsten objektiven Anhaltspunkt dafür, dass die Vorwürfe, die ein Dritter erhoben hatte, irgendeine reale Grundlage hatten. Zudem berichtete die Zeitung einseitig und verschwieg entlastende Aspekte. Schließlich gab sie der Inhaberin des Pflegedienstes keine ausreichende Gelegenheit, zu den erhobenen Vorwürfen Stellung zu nehmen. Hätte sie dies getan, hätte unsere Mandantin die in Rede stehenden Anschuldigungen vollständig ausräumen können und es wäre überhaupt nicht erst zu einer Berichterstattung gekommen.
Die Regionalzeitung hat die einstweilige Verfügung mit Erklärung vom 07.01.2013 als endgültige und rechtsverbindliche Regelung anerkannt.