Industrieverband Hartschaum e.V. wehrt sich mit HÖCKER vor dem LG Duisburg erfolgreich gegen unzulässige Produktkritik an Polystyrol-Hartschaum (bzw. Styropor® oder EPS-Hartschaum).
Der Industrieverband Hartschaum e.V. vertritt als Fachverband zahlreiche Hersteller des Dämmstoffs Polystyrol-Hartschaum (sog. Styropor ®). Die Xella Deutschland GmbH ist Hersteller von Dämmstoffen und hatte in einem Kundeninformationsschreiben das eigene, alternative Dämmprodukt Multipor mit Polystyrol verglichen. Dabei hatte Xella das Produkt Polystyrol verunglimpft sowie bei dem Vergleich unzulässige Entscheidungskriterien herangezogen und unwahre Angaben gemacht.
Mit Urteil vom 17.07.2013 nach mündlicher Verhandlung hat das Landgericht Duisburg (Az. 26 O 24/13) der Xella Deutschland GmbH gegen Androhung von Ordnungsmitteln im Wege der einstweiligen Verfügung verboten, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs für ihr Produkt Multipor zu werben, wenn sie dabei - wie in dem Kundeninformationsschreiben vom 10.04.2013 geschehen - einen Vergleich zu Polystyrol herstellt und
- das Produkt Polystyrol als „Dämmfalle“ und/oder „Sondermüll“ bezeichnet; und/oder
- damit wirbt, dass das Produkt Multipor in den einzelnen, nachfolgenden Eigenschaften jeweils einen Vorteil gegenüber Polystyrol aufweise:
- energieeffizient,
- extrem leicht,
- schnell zu verarbeiten,
- zu 100 % recycelbar,
- hochwertig,
- langlebig,
- wartungsfrei,
- maximal sicher.
Die Urteilsausfertigung wird derzeit an Xella zugestellt. Xella kann gegen dieses Urteil Rechtsmittel einlegen.
RA Dr. Marcel Leeser:
„Negative Produktkritik und vergleichende Werbung sind nicht immer zulässig. Verunglimpft ein Wettbewerber das konkurrierende Produkt im Rahmen eines Produktvergleichs oder wendet er hierbei subjektive, nicht nachprüfbare Vergleichskriterien an, so handelt er ebenso unlauter wie bei Falschangaben in der Werbung. Nach mehreren tendenziösen Kampagnen in der Presse gegen den Dämmstoff Polystyrol bzw. Styropor® oder EPS-Hartschaum müssen sich die Hersteller das Aufgreifen dieser Falschdarstellungen durch einen Konkurrenten nicht gefallen lassen.“