Identitätsdiebstahl: Gehackter Facebook-Account freigeschaltet
Wenn das eigene Facebook-Konto gehackt wird und man nicht mehr darauf zugreifen kann, ist das eine schlechte Nachricht. Ein solcher Identitätsdiebstahl führt dazu, dass der Hacker nicht nur unter dem Namen des Account-Inhabers Beiträge posten und Dritten Nachrichten schicken kann. Vielmehr kann er auch auf sämtliche Konto-Inhalte des Inhabers einschließlich seiner Nachrichten zugreifen. Für unseren Mandanten hatte der Hack seines Facebook-Accounts noch gravierendere Folgen: Er betreibt eine Marketing-Agentur und hat über das Konto auch Werbemaßnahmen seiner Kunden abgewickelt. Weil er wegen des Hacks nicht mehr auf sein Konto zugreifen konnte, konnte er auch keine Werbeaufträge mehr ausführen.
Ein Passwort-Reset funktionierte leider nicht, weil der Hacker die bei Facebook hinterlegte E-Mail-Adresse des Mandanten mit einem PGP-Schlüssel versehen hatte. Facebook schickte dem Mandanten zwar E-Mails, mit denen das Passwort zurückgesetzt werden sollte. Nur ließen sich diese E-Mails wegen der Verschlüsselung nicht öffnen. Weitere Kontaktversuche des Mandanten mit dem Support von Meta hatten leider keinen Erfolg. Erst die anwaltliche Kommunikation mit Facebook führte dazu, dass das Konto wieder hergestellt wurde.
Rechtsanwalt Dr. Johannes Gräbig: „Es ist bedauerlich, dass Facebook bei solch schwerwiegenden Vorfällen wie einem Konto-Hack den Kunden nicht schnell und effektiv hilft, sondern das Konto erst nach einem anwaltlichen Schreiben wiederhergestellt wurde.“