HÖCKER vertritt die Tochter des Models Ann Kristin Brücker und von Herrn RA Jan Kralitschka ("Der Bachelor") erfolgreich gegen rechtwidrige Berichterstattung der "BILD".

Die „BILD“-Zeitung hatte über die bereits 2011 erfolgte Trennung des Models Ann Kristin Brücker von Herrn RA Jan Kralitschka (aktuell „Der Bachelor“, RTL) berichtet. Der Bericht wurde mit einem Foto illustriert, das die gemeinsame Tochter mit ihren Eltern in einem Barcelo-Hotel zeigte. Das Foto war ursprünglich als Werbefoto für die Hotel-Kette hergestellt und verwendet worden, weshalb die Bild – Zeitung meinte, auch sie dürfe dieses Foto zeigen. Das LG Köln hat die Verbreitung des Kinderfotos mit einstweiliger Verfügung vom 12.02.2013, Az. 28 O 43/13, verboten.

Dabei folgte das Gericht unserer Rechtsansicht, dass die vorherige Verwendung des Fotos in einer Werbung die Nutzung durch die „Bild“ keineswegs legitimiert. Denn in der Werbung wurde das Foto nicht – wie im Bericht der „Bild“ – mit dem Namen der Tochter versehen. Es fand sich dort auch kein Hinweis darauf, dass es sich bei der abgebildeten "Familie" auch im wirklichen Leben um Vater, Mutter und Kind handelte. Einem Betrachter der Werbung wurde somit nicht deutlich, um wen es sich bei dem Kind handelte. Erst die „Bild“ hat das Kind als Tochter Brückers und Kralitschkas für jedermann erkennbar gemacht. An einer derartigen Erkennbarmachung des Kindes bestand jedoch kein berechtigtes öffentliches Interesse, so dass die Verbreitung des Fotos rechtswidrig war.

RA Dr. Carsten Brennecke:

„Wer in einem Spielfilm eine Familie sieht, geht nicht davon aus, dass es sich um eine echte Familie handelt. Nicht anders geht es dem Betrachter eines Werbefotos, denn jeder weiß, dass auch für solche Aufnahmen professionelle Models zusammengestellt werden. Kinder, die an Werbeaufnahmen teilnehmen, stellen nicht sich selbst, sondern nur irgendein anonymes Kind dar. Sie geben ihre Privatsphäre daher auch nicht durch eine sogenannte "Selbstöffnung" preis."