HÖCKER stoppt Nachbestellservice des FOCUS
HÖCKER hat für den Mandanten Jörg Kachelmann ein gerichtliches Verbot gegen die Focus Magazin Verlag GmbH erwirkt, das die Auslieferung einer Focus – Ausgabe im Nachbestellservice verbietet. HÖCKER hatte Focus mitgeteilt, dass ein in der Zeitschrift enthaltener Artikel unzulässige Inhalte hat. Nachdem der Verlag die Ausgabe dennoch im Nachbestellservice auslieferte, erwirkte HÖCKER das Verbot (LG Köln, Az. 28 O 150/11).