HÖCKER stoppt Kampagne des DGB-Geschäftsführers Stephan Doll gegen den AfD Politiker Martin Sichert

Der DGB Mittelfranken organisiert in jüngerer Zeit Veranstaltungen in Bayern, in denen es weniger um die Wahrung von Arbeitnehmerrechten geht, sondern vielmehr um politische Agitation gegen die Alternative für Deutschland. Am 12.07.2016 sprach der Geschäftsführer des DGB-Bezirks Bayern, Region Mittelfranken, Herr Stephan Doll auf einer solchen Informationsveranstaltung, in der über die Rolle der AfD diskutiert werden sollte. Wohlweislich hatte der DGB-Geschäftsführer Doll vor der Veranstaltung den AfD-Politiker Martin Sichert, der an der Diskussionsveranstaltung teilnehmen wollte, von dieser ausgeschlossen.

Nachdem so eine Mitwirkung des AfD-Politikers an der Diskussion vermieden wurde, stellte Herr Stephan Doll vor versammeltem Publikum die folgende Behauptung auf:

„Und der von mir gerade in meiner Funktion als Hausherr Verwiesene … es war übrigens Herr Sichert, ist der Chef der AfD Nürnberg und Fürth... der ist im Kommunalwahlkampf in Nürnberg schon aufgefallen als ein Holocaust-Leugner.“

Der DGB-Vorsitzende Doll stellte somit öffentlich die Tatsachenbehauptung auf, der AfD-Politiker Martin Sichert sei als Holocaust-Leugner aufgefallen.

Diese Tatsachenbehauptung ist falsch: Herr Sichert hat den Völkermord an europäischen Juden durch die Nationalsoziallisten zu keinem Zeitpunkt bestritten, weder im Kommunalwahlkampf noch an sonstiger Stelle.

HÖCKER mahnte den DGB-Vorsitzenden Doll im Auftrag von Herrn Sichert ab und forderte ihn auf, sich mit einer Unterlassungserklärung zu verpflichten, die Falschbehauptung nicht erneut zu verbreiten. Nachdem Herr Doll dieser Aufforderung nicht nachkam, reichte HÖCKER im Namen des Herrn Sichert beim Landgericht Nürnberg einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ein.

Dies hat Herrn Stephan Doll nun dazu bewogen, sich in einer Unterlassungserklärung gegenüber Herrn Sichert zu verpflichten, künftig nicht mehr die Falschbehauptung zu verbreiten, Herr Sichert sei als Holocaust-Leugner aufgefallen.

Im einstweiligen Verfügungsverfahren hätte die Beweislast für die Richtigkeit der Behauptung bei Herrn Stephan Doll gelegen. Offensichtlich war es dem DGB-Vorsitzenden nicht möglich, seine Falschbehauptung zu beweisen. Dies wird der Grund dafür gewesen sein, das Verfahren durch Abgabe der Unterlassungserklärung möglichst geräuschlos beenden zu wollen.

Rechtsanwalt Dr. Carsten Brennecke:

„Wer politische Gegner durch die Verbreitung von ehrenrührigen Tatsachenbehauptungen schlecht macht, der muss im Streitfall die Richtigkeit seiner Äußerungen beweisen. Dies gilt auch für einen DGB-Vorsitzender im Rahmen seiner politischen Agitation gegen den politischen Gegner."