HÖCKER stoppt Aufruf zum Kauf eines Magazins (FOCUS), das unwahre Tatsachenbehauptungen enthält
Im Namen eines unabhängigen Journalisten, für den es die Kanzlei HÖCKER dem Magazin FOCUS bereits hatte verbieten lassen, ihn als „Profi-Einbrecher“ zu bezeichnen, stoppten die Rechtsanwälte nunmehr auch einen Zirkus-Aktivisten, der auf seiner Homepage dazu aufrief, den FOCUS eben wegen des Artikels zu kaufen, der die beanstandeten Äußerungen enthielt. Auch dem Betreiber der Homepage wurde es per Beschluss des Landgerichts Köln (28 997/10) untersagt, den Journalisten als Profi-Einbrecher zu bezeichnen.