HÖCKER lässt unzulässige Einschränkung des Widerrufsrechts in den AGB einer führenden Internet-Partnervermittlung für konkurrierendes Portal gerichtlich verbieten.

Im Namen eines deutschen Partnervermittlungsportals ist HÖCKER erfolgreich gegen eines der führenden deutschen Internet-Partnervermittlungsportale vorgegangen. Wir erwirkten eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Köln, die es dem Portal untersagt, in seinen AGB Klauseln zu verwenden, die das gesetzliche Widerrufsrecht des Verbrauchers einschränken.