HÖCKER lässt für Jörg Kachelmann dem FOCUS die abermalige Verbreitung angeblich intimer Details verbieten.

Da der FOCUS abermals über angeblich intime Details berichtet und hierdurch die Intimsphäre von Jörg Kachelmann verletzt, wird diese Verbreitung auf Antrag von HÖCKER durch das Landgericht Köln vom 16.06.2010 (Az. 28 O 392/10) verboten.