HÖCKER lässt erneut Bilder von Jörg Kachelmann verbieten.

Das Landgericht Köln (Az. 28 O 107/11 und 28 O 127/11) bestätigt abermals, dass die Verbreitung von Bildern, die Jörg Kachelmann erkennbar in rein privaten Situationen zeigen, rechtswidrig ist.