HÖCKER lässt dem Schweizer BLICK (Ringier AG) verbieten, über angeblich intime Details von Jörg Kachelmann zu berichten.

Mit Urteil vom 14.07.2010 (Az. 28 O 403/10) verbietet das Landgericht Köln es dem Online-Portal des Schweizer BLICK die Veröffentlichung angeblich intime Details von Jörg Kachelmann.