HÖCKER geht für Topmodel gegen unerlaubte ESPRIT-Werbung auf einer ESPRIT-Facebook-Seite vor.

ESPRIT hatte mit dem in der Zeitschrift GRAZIA veröffentlichten Foto eines Topmodels, das dieses in einer privaten Situation zeigt, nämlich die Hand der Tochter haltend bei einem Einkaufsbummel in New York, Werbung auf seiner Facebook-Unternehmensprofilseite gemacht.

Nach Abmahnung von HÖCKER gab ESPRIT eine Unterlassungserklärung ab. Zudem einigten sich die Parteien einvernehmlich darauf, dass das Unternehmen zur pauschalen Abfindung der Schadensersatzansprüche der Mandantin eine Spende an einen gemeinnützigen Verein leistet.