HÖCKER geht erfolgreich gegen Spekulationen der "Süddeutsche Zeitung" und die weitere Verbreitung von Details aus der Ermittlungsakte vor.

Die „Süddeutsche Zeitung“ berichtete in unzulässiger Weise über weitere Details aus der Ermittlungsakte und stellte darüber hinaus Spekulationen über die Bewertung angeblicher Indizien und Beweismittel an. Der unzulässige Eingriff in die Rechte von Jörg Kachelmann wurde auf Antrag von HÖCKER vom Landgericht Köln mit inzwischen rechtskräftiger Entscheidung vom 30.04.2010 (Az. 28 O 252/10) festgestellt.