HÖCKER geht erfolgreich gegen die Veröffentlichung von Urlaubsfotos in der BUNTE vor.
Das Landgericht Köln (Az. 28 O 591/10) bestätigt auf den Antrag von HÖCKER, dass Fotos, die Jörg Kachelmann im Urlaub zeigen, nicht von ausreichendem öffentlichem Interesse sind und verhängt ein Verbreitungsverbot gegen BUNTE.