HÖCKER erwirkt weiteres Verbot gegen "Anlegerschutz"-Anwalt aus Berlin.

Erneut hat HÖCKER mit einer einstweiligen Verfügung die rechtswidrige Werbung eines Anlegerschutzanwalts aus Berlin um Anleger für seine Schutzgemeinschaft gestoppt. Mit einstweiliger Verfügung vom 15.06.2011 (Az. 28 O 450/11) untersagte das LG Köln dem Anwalt aus Berlin die Verbreitung diverser falscher Tatsachenbehauptungen auf der von ihm betriebenen Webseite einer Anlegerschutzgemeinschaft.