HÖCKER erwirkt weitere Verfügung gegen BILD und Alice Schwarzer wegen falscher Behauptungen.
Die Kölner Kanzlei für Marken- und Medienrecht hat es der BILD-Reporterin Alice Schwarzer, der Axel Springer AG und der BILD digital GmbH & Co. KG heute durch das Landgericht Köln (28 O 263/11) verbieten lassen, bestimmte Äußerungen über Jörg Kachelmann zu verbreiten, die unwahre Tatsachenäußerungen enthalten und einer Vorverurteilung des Wettermoderators Vorschub leisten. Schwarzer und BILD hatten behauptet, Jörg Kachelmann sei gegenüber Ex-Freundinnen gewalttätig geworden und spiele während der Gerichtsverhandlung mit seinem iPad herum. Beides ist falsch.
Nachtrag vom 12.12.2013:
Alice Schwarzer hat im Laufe ihrer vor- und nachverurteilenden Berichterstattung über den Fall Kachelmann eine Vielzahl einstweiliger Verfügungen, Vertragsstrafen und gerichtlich verhängter Ordnungsgelder kassiert, die hier dargestellt sind:
http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=269
http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=260
http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=246
http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=226
http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=215
http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=186
http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=131
http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=127
http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=126
http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=69
http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=76
http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=99
http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=71
http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=72
http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?i d=48
RA Prof. Dr. Ralf Höcker, LL.M.