HÖCKER erwirkt für renommierte Kölner Strafverteidiger einstweilige Verfügung gegen SPIEGEL: Das Magazin hatte wahrheitswidrig behauptet, die Anwälte hätten eine Strafrichterin bedroht.
Zwei renommierte Kölner Strafverteidiger haben sich mit HÖCKER erfolgreich gegen eine falsche Berichterstattung im Magazin „Der Spiegel“ zur Wehr gesetzt. Der Spiegel hatte in seiner Ausgabe Nr. 16/2012 vom 16.04.2012 berichtet, dass die Strafverteidiger eine Strafrichterin mit subtilen Äußerungen über ihre Familie und ihre Lebensgewohnheiten erschreckt und bedroht hätten. Das Landgericht Köln hat dem Spiegel-Verlag auf Antrag von HÖCKER mit einstweiliger Verfügung vom 18.05.2012 verboten, in Bezug auf die Strafverteidiger diese frei erfundene Behauptung künftig erneut zu verbreiten.