HÖCKER erwirkt für Jörg Kachelmann einstweilige Verfügungen gegen Welt Online und das Online-Portal der Frankfurter Rundschau.

Jörg Kachelmann wehrt sich weiter entschieden gegen Veröffentlichungen, die sein Intimleben betreffen. Mit einstweiligen Verfügungen vom 16.05.2011 (Az: 28 O 342/11 und Az: 28 O 343/11) erkennt das Landgericht Köln Ansprüche gegen das von der Axel Springer AG betriebene Online-Portal der Zeitung “Die Welt” sowie die Online-Sparte der Frankfurter Rundschau wegen Eingriffen in den absolut geschätzten Intimbereich an und verpflichtet diese zur Unterlassung.