HÖCKER erwirkt für Jörg Kachelmann einstweilige Verfügung gegen die Illustrierte "FOCUS": Verbot der Veröffentlichung von Details aus der Ermittlungsakte Kachelmann
Jörg Kachelmann, vertreten durch seinen Medienanwalt Prof. Dr. Ralf Höcker, hat gestern eine einstweilige Verfügung gegen die Illustrierte "FOCUS" erwirkt. Die Pressekammer des Landgerichts Köln hat dem FOCUS verboten, Details zum angeblichen Tat- und Nachtatgeschehen sowie zur rechtsmedizinischen Untersuchung der Anzeigenerstatterin aus der Ermittlungsakte im Kachelmann-Verfahren zu veröffentlichen (Einstweilige Verfügung vom 29.03.2010, Az. 28 O 175/10). Der FOCUS hatte gestern umfangreich über entsprechende Details berichtet. Aus der Verfügung des LG Köln ergibt sich, dass diese Berichterstattung rechtswidrig war. Sie verletzt die Persönlichkeitsrechte von Jörg Kachelmann.
RA Prof. Dr. Ralf Höcker LL.M.:
„Ermittlungsakten gehören nicht in die Öffentlichkeit, denn Ermittlungsverfahren werden bei der Staatsanwaltschaft und vor Gericht geführt und nicht in den Medien. Derart verfrühte Spekulationen zum Tathergang und zur Schuldfrage können das Bild eines Beschuldigten in der Öffentlichkeit so massiv beeinträchtigen, dass auch ein späterer Freispruch diesen Makel nicht mehr ausräumen kann. Denn sie prägen Bilder, die sich nie wieder beseitigen lassen. Der Fall des schließlich frei gesprochenen Moderators Andreas Türck war ein schlimmes Beispiel dafür, wie vernichtend sich eine mediale Stigmatisierung auswirken kann. Im Fall Kachelmann soll sich diese Stigmatisierung nicht wiederholen. Dabei hilft ihm der Beschluss des LG Köln.“
Zum rechtlichen Hintergrund:
In seiner wegweisenden Entscheidung hatte das LG Köln zu prüfen, welchen Umfang ein etwaiges öffentliches Informationsinteresse an strafrechtlichen Vorwürfen gegenüber einem Prominenten hat. Selbst wenn die Öffentlichkeit in Einzelfällen ein berechtigtes Interesse daran haben mag, zu erfahren, dass gegen einen Prominenten ein Strafverfahren läuft, muss die Berichterstattung doch gewisse Grenzen einhalten. Die sehr detaillierte und damit stigmatisierende FOCUS-Berichterstattung über die Tatvorwürfe, das behauptete Nachtatgeschehen, die rechtsmedizinische Untersuchung der Anzeigenerstatterin und über andere Umstände aus der Ermittlungsakte, die die Schuld- und Straffrage betreffen, war nach Auffassung der Antragstellerseite in diesem Verfahren rechtswidrig. Das LG Köln hat die Verfügung antragsgemäß erlassen.
Während eines laufenden Ermittlungsverfahrens gilt die Unschuldsvermutung (Art. 6 Abs. 2 der Europäischen Konvention der Menschenrechte). Jeder Beschuldigte hat ein legitimes Interesse daran, nicht durch die Schilderung von Details einer bestrittenen und nicht nachgewiesenen Tat stigmatisiert oder gar vorverurteilt zu werden.
Genau so lag es auch hier: Wägt man das allgemeine Informationsinteresse mit dem Persönlichkeitsrecht des Herrn Kachelmann unter Berücksichtigung der Unschuldsvermutung ab, so führt dies zu dem Ergebnis, dass Herr Kachelmann faktische Vorverurteilungen durch die Schilderung von Details der angeblichen Tatumstände und seiner angeblichen Schuld nicht hinnehmen muss.
Wir haben auch andere Medien aufzufordern, diese Form der stigmatisierenden Berichterstattung über Herrn Kachelmann zu unterlassen. Wir werden uns weiterhin nicht zu den falschen Tatvorwürfen äußern, sondern nur zu Verfahrensfragen.