HÖCKER erwirkt für Jörg Kachelmann einstweilige Verfügung gegen BILD wegen Veröffentlichung privater SMS
Das LG Köln hat eine weitere einstweilige Verfügung wegen der heutigen Berichterstattung der BILD (Print und Online) in Sachen Jörg Kachelmann erlassen. Es hat der BILD verboten, private SMS-Nachrichten des Herrn Kachelmann zu veröffentlichen, die dieser angeblich an eine dritte Person versendet hat. Die Verbreitung solcher privater SMS, die zudem in keinerlei Zusammenhang mit den strafrechtlichen Vorwürfen gegen Herrn Kachelmann stehen, stellen eine schwerwiegende Persönlichkeitsrechtsverletzung dar.
RA Prof. Dr. Ralf Höcker LL.M.:
"Private und erst recht intime SMS-Nachrichten sind ebenso wie E-Mails mit verschlossenen Briefen vergleichbar. Der Absender kann ihre Veröffentlichung verbieten."