HÖCKER erwirkt Berichterstattungsverbot über Promi-Gastronom gegen FREIZEIT REVUE.

Das LG Köln untersagte der Burda Senator Verlag GmbH mit einstweiliger Verfügung (Az. 28 O 90/11), den Inhaber eines In-Lokals, der so in die Nähe zu angeblich kriminellen Kreisen gerückt wurde, als „engen Kumpel“ eines seiner Gäste zu bezeichnen.