HÖCKER erfolgreich für Topmodel: Unerlaubte Werbung für Schlankheitspräparate mit Topmodel verboten

HÖCKER stoppt Werbung für Schlankheitspräparate mit dem Bildnis eines deutschen Topmodels. Mit einstweiliger Verfügung vom 24.08.2010 hat das LG Köln (Az. 28 O 560/10) die Bewerbung von Schlankheitspräparaten mit einem Foto eines deutschen Topmodels verboten. Das LG Köln bestätigt, dass das Model bereits dadurch für Werbezwecke vereinnahmt wird, dass ein Foto des Models ohne jeglichen Bezug neben der Werbung eingeblendet wird.