HÖCKER erfolgreich für Musikinstrumentenhersteller gegen Markenpiraten: Auch mit dem Original identische Ware kann Markenrechte verletzen.

HÖCKER geht für namhaften deutschen Hersteller von Musikinstrumenten erfolgreich gegen die Werbung mit dessen Marke vor. Der Markenverletzer hatte ein Produkt des Instrumentenherstellers in identischer Form von dessen chinesischem Hersteller bezogen. Das LG Köln bestätigt in seiner Entscheidung, dass eine Markenrechtsverletzung auch dann vorliegt, wenn das mit der Marke beworbene Produkt körperlich identisch mit dem Markenprodukt ist. Es kommt nicht darauf an, dass das unberechtigt mit einer Marke gekennzeichnete Produkt baugleich mit dem Original ist und sogar im selben Herstelllungsbetrieb gebaut wurde. Ausreichend zur Bejahung der Markenrechtsverletzung ist es, dass ein Produkt nicht vom Markeninhaber mit der Marke gekennzeichnet bzw. nicht mit dessen Billigung in den Verkehr gebracht wurde.