HÖCKER erfolgreich für Immobilienfonds: Berliner Rechtsanwalt für "Anlegerschutz" muss auf seiner eigenen Homepage falsche Behauptungen über Fonds-Geschäftsführer richtigstellen.
Der beklagte Berliner Anwalt, der eine sogenannte Schutzgemeinschaft von Kapitalanlegern vertrat, hatte in Rundbriefen und Internetveröffentlichungen zahlreiche unwahre Behauptungen über den Geschäftsführer des Fonds verbreitet. Nachdem im vergangenen Jahr bereits zwei einstweilige Verfügungen gegen den Rechtsanwalt ergangen waren, wonach ihm die Verbreitung bestimmter Aussagen verboten worden war, sind diese nun im Hauptsachverfahren bestätigt worden. Außerdem muss der Anwalt eine umfangreiche berichtigende Erklärung auf der von ihm betriebenen Homepage veröffentlichen (LG Köln, Urt. v. 21.03.2012, Az. 28 O 635/11).