Hentschke Bau setzt sich auch in zweiter Instanz gegen Falschbehauptungen linker Aktivisten durch

Das OLG Dresden hat Aktivisten der sog. „Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten e.V. im Freistaat Sachsen“ (VVN-BdA) die Verbreitung der Falschbehauptung verboten, im Pausenraum der Hentschke Bau GmbH sei es zu einer rechtsradikalen Äußerung gekommen.

Was ist passiert?

Die Hentschke Bau GmbH ist in den Fokus einer unwissenschaftlichen sog. „Studie“ des Else-Frenkel-Brunswik-Instituts der Universität Leipzig zu Rechtsextremismus geraten. Die Universität Leipzig hat für ihre sog. „Studie“ auf „Recherchen“ des VVN-BdA, eines linksradikalen Vereins zurückgegriffen. Dieser hat die Universität mit der Falschbehauptung beliefert, im Pausenraum der Hentschke Bau GmbH sei es zu einer rechtsradikalen Äußerung eines Mitarbeiters gekommen.

Hentschke Bau klagt vor dem Verwaltungsgericht gegen die Universität Leipzig gegen die Verbreitung der Studie. Die Aktivisten des VVN-BdA hatten die Kernaussage der Studie auf ihrer eigenen Webseite verbreitet. Auch dort wurde behauptet, im Pausenraum von Hentschke Bau habe es eine rechtsradikale Äußerung gegeben. Interne Prüfungen des Unternehmens zeigten, dass dieser Vorfall nicht rekonstruierbar und mutmaßlich frei erfunden ist.

Was haben die Gerichte entschieden?

Die Verbreitung dieser Falschbehauptung wurde dem linkradikalen Verein nun durch Urteil des OLG Dresden auch in zweiter Instanz verboten. Eine Beweisaufnahme des Landgerichts hatte ergeben, dass der Verein nicht in der Lage war, die Richtigkeit seiner Behauptung zu beweisen. Pikanterweise konnte der Verein keinen einzigen Zeugen vorweisen, der den Vorfall im Pausenraum aus erster Hand mitbekommen hat. Präsentiert wurde mit Prof. Decker von der Universität Leipzig lediglich ein aus Sicht des Landgerichts Dresden völlig unglaubwürdiger Zeuge, der bewusst selektiv, tendenziös und lückenhaft vom Hörensagen berichtete, dass ihm nur von Dritten berichtet worden sei, dass sich so etwas angeblich „sozusagen“ zugetragen habe.

Der VVN-BdA wollte das Verbot seiner Falschbehauptung nicht akzeptieren und legte Berufung vor dem OLG Dresden ein. Diese Berufung ist bezüglich der Falschbehauptung gescheitert. Das OLG Dresden bestätigt die erstinstanzliche Bewertung, dass der VVN-BdA die Richtigkeit seiner abträgliche Behauptung nicht beweisen konnte.

Für das Unternehmen Hentschke Bau hatten derartige Falschbehauptungen dramatische Folgen: Linksradikale Aktivisten haben in letzter Zeit zulasten der Hentschke Bau GmbH immer wieder erhebliche Sachbeschädigungen vorgenommen. So gingen Baumaschinen in Flammen auf. Dass dabei nicht unschuldige Menschen verletzt wurden, ist nur dem glücklichen Zufall zu verdanken.

Dr. Carsten Brennecke: „Erfreulicherweise hat das OLG Dresden der unlauteren Diffamierungsmethode des linksradikalen Vereins, unbelegte Gerüchte zu verbreiten, Einhalt geboten. Damit steht nun letztinstanzlich fest: Der VVN-BdA e.V. hat den Ruf eines renommierten Unternehmens mit Falschbehauptungen rechtswidrig beschädigt. Dieser Fall dokumentiert auch, mit welcher Methode linksradikale Vereine vorgehen: Gegner werden mit Falschbehauptungen markiert. Radikale verüben dann gegen solche „markierten“ Ziele gefährliche Straftaten, wie Brandstiftungen.“