Hentschke Bau klagt erfolgreich: Anonyme Falschbehauptungen und irreführend einseitige Diffamierungen linker Aktivisten verboten
Die Hentschke Bau GmbH und deren Geschäftsführer Jörg Drews haben sich mit HÖCKER vor dem Landgericht Dresden erfolgreich gegen den Versuch der sog. Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten e. V. im Freistaat Sachsen (VVN-BdA) gewehrt, das Unternehmen und Herrn Drews mit Falschbehauptungen und irreführend einseitigen Darstellungen politisch zu diffamieren.
Was ist passiert?
Hentschke Bau und deren Geschäftsführer Jörg Drews sind in den Fokus einer unwissenschaftlichen sogenannten „Studie“ des Else-Frenkel-Brunswik-Instituts der Universität Leipzig zu Rechtsextremismus geraten. Zu Unrecht werden der Hentschke Bau GmbH und deren Geschäftsführer Jörg Drews darin vorgeworfen, dass sie als angeblich „rechte“ Unternehmer „die extreme Rechte in Ostsachsen“ unterstützen. Dies ist jedoch nachweislich falsch.
Einzige Basis der „Studie“ sind die „Recherchen“ des VVN-BdA, der der Universität über Hentschke Bau und Herrn Drews ein Dossier mit Falschbehauptungen und Halbwahrheiten zur Verfügung gestellt hat. Offensichtlich war die bürgerlich-konservative Haltung von Jörg Drews den linken Aktivisten dabei ein Dorn im Auge. Denn: Bei seiner „Recherche“ hat der VVN-BdA gezielt versucht, von Hentschke Bau und deren Geschäftsführer ein bewusst falsches und verzerrtes Bild zu zeichnen, dass diese „extrem rechten“ Kreisen nahe stünden.
Um dies zu erreichen, wurden all die Tatsachen unterschlagen und verschwiegen, die zeigen, dass von einer Nähe zu rechtsextremem Gedankengut keine Rede sein kann. So wurden zum Beispiel eine bereits sieben Jahre zurückliegende Einzelspende an die AfD und eine ebenfalls viele Jahre zurückliegende Kleinspende an einen lokalen Fernsehsender als angebliche Belege für eine aktuelle Nähe zu Rechtsextremisten hochstilisiert. Der Fernsehsender wurde als „rechts“ bezeichnet, weil bei diesem lokalen Sender unter anderen auch AfD-Politiker interviewt wurden. Dabei hat der VVN-BDA natürlich die wesentliche Information unterschlagen, dass dort ebenso Politiker der Grünen, der Partei „Die Linke“ und der CDU zu Wort kamen, ebenso der Ministerpräsident des Freistaates Sachsen, Michael Kretschmer, sowie andere Mitglieder der Staatsregierung. Die „Recherche“ des Vereins verschwieg auch, dass Jörg Drews seit vielen Jahren erfolgreich als Kommunalpolitiker für das Bürgerbündnis Bautzen (BBBz) im Stadtrat erfolgreich Kommunalpolitik betreibt und somit eben gerade nicht für die AfD politisch tätig ist. Umfangreiche Spenden an die CDU und andere demokratische politische Gruppierungen wurden ebenso verschwiegen, wie das breite gesellschaftliche und soziale Engagement der Hentschke Bau GmbH und deren Geschäftsführer Jörg Drews. Unterschlagen wurde zudem, dass Hentschke Bau seit vielen Jahren Menschen mit Migrationshintergrund beschäftigt, aktiv anwirbt und integriert.
Die Hentschke Bau GmbH mit Sitz in Bautzen sowie weiteren Standorten in Dresden, Erfurt und Berlin beschäftigt rund 700 Mitarbeiter aus 12 Nationen. Das Unternehmen ist einer der größten Arbeitgeber in Ostsachsen.
Da die „Studie“ der Universität Leipzig die falschen und irreführend einseitigen „Recherchen“ des VVN-BdA als Grundlage für sein sogenanntes „Policy Paper“ übernommen hat, enthält die „Studie“ zu Lasten der Hentschke Bau anonym verbreitete Falschbehauptungen, so etwa die Falschbehauptung, in einem Pausenraum sei durch einen ehemaligen Mitarbeiter eine rechtsextreme Äußerung gefallen. Die „Studie“ der Universität Leipzig ist wissenschaftlich fragwürdig und rechtswidrig, weil sie auf Basis des durch den VVN-BdA bereitgestellten falschen und einseitigen Materials erstellt wurde.
Daher klagen Hentschke Bau und Jörg Drews parallel auch vor dem Verwaltungsgericht Leipzig gegen die Veröffentlichung der „Studie“ der Universität Leipzig.
Da der Verein VVN-BdA seine Falschbehauptungen, Halbwahrheiten und nicht gerechtfertigten Abwertungen der Hentschke Bau auf seiner eigenen Webseite verbreitet hat, wurde auch der Verein vor dem Landgericht Dresden verklagt. In diesem Verfahren wurde der Verein nun zur Unterlassung verurteilt (nicht rechtskräftig).
Was wurde verboten?
Dem VVN-BdA wurde die Verbreitung mehrerer Falschbehauptungen, irreführender Halbwahrheiten und sachlich nicht gerechtfertigten Abwertungen verboten. Das Gericht folgte damit vollumfänglich den Argumenten und Anträgen der Hentschke Bau GmbH und Jörg Drews.
Verboten: Falschbehauptung, ein ehemaliger Mitarbeiter habe im Pausenraum der Hentschke Bau GmbH rassistische Äußerungen getätigt
Das Landgericht Dresden bestätigt, dass die Beweislast für die Richtigkeit der abträglichen Äußerung beim VVN-BdA liegt und dass dieser den Beweis für die Richtigkeit der verbreiteten Tatsachenbehauptungen im Verfahren auch durch den von ihm präsentierten Zeugen nicht erbracht hat.
Der Verein konnte vor Gericht keinen einzigen Zeugen präsentieren, der die angeblichen Äußerungen im Pausenraum selbst gehört hat. Kein Wunder: Eine falsche Aussage vor Gericht wäre strafbar gewesen.
Als Zeuge für den Verein hat stattdessen nur der Mitarbeiter der Universität Leipzig, Prof. Dr. Oliver Decker, als Zeuge vom Hörensagen ausgesagt, nachdem er angeblich mit einem unmittelbaren Zeugen der Äußerungen gesprochen hatte. Pikant dabei: Prof. Decker ist einer der Verantwortlichen der rechtswidrigen „Studie“ und steht damit persönlich in der Kritik. Das Landgericht Dresden hat die Zeugenaussage des Prof. Decker als unzureichend bewertet. Dieser habe auch vom Hörensagen keine konkrete abträgliche Äußerung bezeugen können. Der Vortrag des Zeugen sei zudem lückenhaft gewesen und darüber hinaus nicht unabhängig, weil er in der Verantwortung für die ebenfalls gerichtlich angegriffene „Studie“ der Universität Leipzig steht.
Im Urteil des Landgerichts Dresden heißt es dazu:
„Hinzu kommt das zeitliche Momentum, nämlich das Gespräch des Zeugen vom Hörensagen mit dem Zeugen nach dem das vom ihm geleitete Institut der Universität Leipzig wegen der auch im hiesigen Verfahren streitgegenständlichen Falschbehauptung auf Unterlassung in Anspruch genommen wurde. Damit gelangte der Zeuge vom Hörensagen in eine Situation, in der er ein eigenes Interesse am Ausgang dieses Rechtsstreits hat, der gleichgelagert ist mit dem Rechtsstreit der Kläger gegen die Universität Leipzig.“
Damit wurde durch die Entscheidung des Landgerichts Dresden bestätigt, dass die Behauptung der Aktivisten, im Pausenraum habe es angebliche abträgliche Äußerungen eines ehemaligen Mitarbeiters gegeben, als unbewiesene Falschbehauptung zu behandeln ist.
Hentschke Bau hingegen konnte glaubhaft machen, dass man als Unternehmen nachweislich für Demokratie, Pluralismus, Meinungsvielfalt und Toleranz eintritt.
Verboten: Bewusst unvollständige und damit unwahre Berichterstattung:
Das Landgericht Dresden hat zudem zahlreiche Äußerungen als bewusst unvollständige und damit unwahre Berichterstattung verboten. Verboten wurde die bewusst einseitig inszenierte Darstellung der Aktivisten, Jörg Drews sei als AfD-Spender sowie als Sponsor einer Zeitschrift und eines lokalen Fernsehsenders eine aktuelle und maßgebliche finanzielle Ressource für die extreme Rechte in Ostsachsen und anderer Akteure. Unterschlagen wurde, dass die Spende an die AfD einmalig war und zudem aus dem Jahr 2017 stammt. Ebenso unterschlagen wurde die marginalen Höhen des Sponsorings der Zeitschrift und des lokalen Fernsehsenders sowie die Tatsache, dass diese ebenfalls einmalig waren und bereits lange zurückliegen.
Das Gericht begründet das Verbot damit, dass der Verein bewusst einseitig und damit in der Gesamtdarstellung irreführend über angebliche Verbindungen von Jörg Drews zur AfD berichtet hat. Denn der Verein hat in seiner Darstellung ebenso verschwiegen, dass Jörg Drews seit vielen Jahren für eine mit der AfD konkurrierende Wählervereinigung kommunalpolitisch aktiv ist und darüber hinaus unter anderem auch die CDU als Partei der Mitte seit Jahren umfangreich finanziell unterstützt. Auch die angebliche Unterstützung an Medien sei – das Gericht - irreführend dargestellt worden, weil der falsche Eindruck erweckt wurde, dass die zum Teil 15 Jahre zurückliegende Unterstützung bis heute hin andauere. Das Gericht kritisiert dabei ausdrücklich, dass dem Leser bei einer ausgewogenen Berichterstattung die Einmaligkeit der wenigen, zeitlich lange zurückliegenden Geschehnisse erkennbar geworden und so ein realistischeres, deutlich positiveres Bild entstanden wäre.
Unzulässige Herabwürdigungen:
Das Gericht hat zudem unzulässige Herabwürdigungen als sachlich nicht gerechtfertigte Meinungsäußerungen verboten. Verboten wurde die Wertung, dass sich bei der Hentschke Bau GmbH intern ein „extrem rechtes politische Engagement widerspiegelte“.
Da die seitens des Vereins dazu präsentierten Tatsachengrundlagen falsch beziehungsweise als Halbwahrheiten bewusst unvollständig sind, sei diese Wertung, so das Gericht, unzulässig.
Wie geht es weiter?
Die Universität Leipzig hat die Falschbehauptungen und Halbwahrheiten der Aktivisten des VVN-BdA offensichtlich völlig unkritisch und unreflektiert als Tatsachengrundlage für ihre sogenannte „Studie“ genutzt, in der dann auf Basis der falschen und unvollständigen Tatsachensammlung der linken Aktivisten die haltlose Bewertung veröffentlicht wurde, Henschke Bau und Jörg Drews stützten „extrem rechte“ Positionen. Diese Studie ist Gegenstand einer weiteren Klage vor dem Verwaltungsgericht Leipzig. Da nun gegenüber dem VVN-BdA festgestellt wurde, dass dieser Falschbehauptungen und unzulässige Halbwahrheiten verbreitet hat, ist zu erwarten, dass aus denselben Gründen auch die unzulässige „Studie“ der Universität Leipzig hinsichtlich dieser Äußerungen verboten wird.
Statements der Beteiligten:
Dr. Carsten Brennecke, Rechtsanwalt Kanzlei Höcker:
„Immer häufiger versuchen Aktivisten, Unternehmen und Einzelpersonen durch falsche Vorwürfe oder eine verfälschend einseitig inszenierte Darstellung anzugreifen und ungerechtfertigt an den Pranger zu stellen. Das auch durch den VVN-BdA angewandte manipulative System ist perfide: Haltlose Falschbehauptungen anonymer Zeugen, die nicht bereit sind, ihre Aussage vor Gericht zu bestätigen, werden zusammen mit Halbwahrheiten und aus dem zeitlichen Kontext gerissenen Einzeltatsachen vermengt, um so ein gezielt falsches Bild von der zu diffamierenden Zielperson zu zeichnen. Dem schiebt das Landgericht Dresden mit diesem Urteil einen Riegel vor. Auch Aktivisten dürfen keine Falschbehauptungen verbreiten oder politische Gegner durch einseitige irreführende Dossiers bloßstellen.“
Jörg Drews, Geschäftsführer Hentschke Bau GmbH:
„Wir haben Gerechtigkeit erfahren und freuen uns über das heutige Urteil. Sowohl das Policy Paper der Universität Leipzig als auch die Veröffentlichungen des VVN-BdA Sachsen hatten einzig zum Ziel, mich und unser Unternehmen zu diskreditieren. Das ist weder Journalismus noch Wissenschaft, sondern schlicht politischer Aktivismus. Dem hat das Gericht heute Grenzen aufgezeigt. Lügen haben kurze Beine. Die falschen Tatsachen, Verdächtigungen und Verleumdungen dürfen nicht wiederholt und verbreitet werden. Damit haben wir einen Erfolg errungen. Wichtig ist hierbei aber, dass der Fokus nun wieder auf unserem umfangreichen sozialen und gesellschaftlichen Engagement liegen kann, ohne dass dieses in ein negatives Licht gerückt und als Anlass für falsche Anschuldigungen benutzt wird.“