Heimliche Aufnahmen des Arbeitsablaufs bei Edel-Caterer verboten
HÖCKER Rechtsanwälte verteidigen erfolgreich die Rechte eine Edel-Catering-Unternehmens. Das LG Köln hat mit Beschluss vom 26.05.2010, Az. 28 O 329/10, verboten, heimlich gefertigte Aufnahmen, die den Arbeitsablauf im Unternehmen zeigen und die durch Ihre Anordnung einen falschen Eindruck erwecken, zu verbreiten.