HÖCKER verteidigt erneut die Persönlichkeitsrechte der Tochter des Models Ann Kristin Brücker und von Herrn RA Jan Kralitschka ("Der Bachelor"), diesmal gegen die Berichterstattung unter bild.de.
Bild.de hatte über die bereits zwei Jahre zurückliegende Trennung des Models Ann Kristin Brücker von Herrn Jan Kralitschka (aktuell „Der Bachelor“, RTL) berichtet. Der Bericht wurde mit einem Foto bebildert, das die gemeinsame Tochter mit ihren Eltern in einem Barcelo-Hotel zeigt. Das Foto war ursprünglich als Werbefoto für die Hotel-Kette hergestellt und verwendet worden, weshalb bild.de meinte, das Foto zeigen zu dürfen. Zunächst hatte bild.de das Foto unverpixelt gezeigt. Später entschied man sich, das Gesicht der Tochter zu verpixeln.
Das Landgericht Köln hat nun die Verbreitung des Kinderfotos unter bild.de sowohl in der unverpixelten, als auch in der Form mit verpixeltem Gesicht verboten (einstweilige Verfügung vom 18.02.2013, Az. 28 O 51/13).
Das Gericht folgte dabei unserer Rechtsansicht, dass die Tochter auch mit verpixeltem Gesicht erkennbar war. Denn dies ergibt sich bereits daraus, dass einige Leser die Tochter auch auf dem nachträglich verpixelten Foto erkannten.
Wie schon in der Entscheidung gegen den Bericht der „BILD“-Zeitung (Print) folgte das Gericht weiter der Ansicht, dass die vorherige Verwendung des Fotos in der Werbung die Nutzung des Fotos nicht legitimiert. Denn in der Werbung wurde das Foto nicht mit dem Namen der Tochter versehen. Es fand sich dort auch kein Hinweis darauf, dass es sich bei der abgebildeten „Familie“ auch im wirklichen Leben um Vater, Mutter und Kind handelte. Erst bild.de machte somit durch seine Veröffentlichung erkennbar, um wen es sich bei dem Kind handelt. An einer derartigen Erkennbarmachung bestand jedoch kein berechtigtes öffentliches Informationsinteresse, so dass die Verbreitung des Fotos rechtswidrig war.