HÖCKER verteidigt Ansprüche von Fotografen gegen die unrechtmäßige Verwertung ihrer Fotos durch eine Bildagentur.
HÖCKER hat erfolgreich die Urheberrechte zweier Fotografen gegen eine Bildagentur verteidigt. Die Fotografen hatten Fotos der Eigentumswohnung des Fernsehmoderators Kachelmann erstellt, damit diese für die Bebilderung eines Verkaufsexposés verwendet werden konnten. Eine Fotoagentur meinte, die Fotografien deshalb vermarkten zu können und veräußerte Verwertungsrechte an zahlreiche Tageszeitungen und RTL. Dabei argumentierte die Bildagentur, dass die Ansprüche der Fotografen durch die Veröffentlichung der Fotografien in Exposés zur Wohnungsvermarktung verwirkt seien. Diese öffentliche Verwertung habe dazu geführt, dass jedermann die Fotos nun verbreiten dürfe.
Mit Urteil des LG Köln vom 21.02.2012 (Az. 33 O 55/11) wurden Auskunfts- und Schadensersatzansprüche der Fotografen bejaht. Ein Recht zur Verwertung von Fotografien stehe ausschließlich demjenigen zu, der entsprechende Verwertungsrechte von den Fotografen erwirbt.