HÖCKER stoppt Verkauf von T-Shirts mit Bild eines Topmodels - Keine Originalvollmacht erforderlich

HÖCKER Rechtsanwälte stoppt rechtswidrige Vermarktung von T-Shirts mit dem Bild eines deutschen Topmodels. Das LG Berlin untersagte mit einstweiliger Verfügung (Az. 27 O 752/09) den Verkauf von T-Shirts, auf denen das Topmodel abgebildet war. Das LG Berlin stellt dabei auf den Kostenwiderspruch des Beklagten fest, dass die Vorlage einer Originalvollmacht weder für die Abmahnung, noch für einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung Wirksamkeitsvoraussetzung ist.

RA Dr. Carsten Brennecke:

"Das LG Berlin hat erfreulicherweise festgestellt, dass eine Abmahnung und ein Verfügungsantrag auch ohne die in der Praxis oft schwierige Vorlage einer Originalvollmacht wirksam sind."