HÖCKER stoppt Anwaltswerbung mit falschen Angaben - Rechtsanwalt aus Kiel in zwei Fällen verurteilt.
Im dichter werdenden deutschen Anwaltsmarkt wird der Konkurrenzkampf härter. Viele Anwälte werben dadurch um Mandanten, dass sie angeblich unzulässige Praktiken führender deutscher Unternehmen auf ihrer Webseite anprangern und schnelle Hilfe versprechen. Um größere Werbeeffekte zu erzielen, schrecken jedoch manche Rechtsanwälte nicht einmal vor Falschdarstellungen zurück.
So warb ein Rechtsanwalt aus Kiel - zu seinen eigenen Gunsten und zu Lasten eines führenden deutschen Online-Dating-Anbieters - auf seiner Homepage um Mandanten. Allerdings veröffentlichte er dabei gleich zwei unzulässige Artikel:
Im ersten Artikel verlinkte er auf einen Beitrag der Verbraucherzentrale Hamburg und behauptete, dass darin vor dem Online-Dating-Anbieter gewarnt werde. Pech für den Rechtsanwalt: Die Warnung gab es nicht - als die Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Hamburg veröffentlicht worden war, war das Online-Dating-Unternehmen noch gar nicht am Markt! Das Landgericht Köln hat dem Rechtsanwalt diese grob irreführende Werbung nun mit Urteil vom 30.03.2016 verboten (Aktenzeichen: 28 O 314/15, nicht rechtskräftig).
Zu Akquise-Zwecken war dem Rechtsanwalt offensichtlich jedes Mittel recht: So behauptete in einer veröffentlichten E-Mail, dass nach Aussage des Online-Dating-Unternehmens mit diesem ein kostenpflichtiger Vertrag zustande komme, wenn ein Kunde nur einen Button in dieser E-Mail klicke. Aber auch diese Aussage ist frei erfunden: Das Unternehmen hatte nie behauptet, dass durch den Klick auf einen Button in einer E-Mail ein Vertrag zustande kommt. Auch diese unzulässige Mandantenwerbung wurde dem Rechtsanwalt durch das LG Köln mit Urteil vom 30.03.2016 verboten (Aktenzeichen: 28 O 296/15, nicht rechtskräftig).
Dr. Carsten Brennecke:
"Mandantenakquise um jeden Preis – insbesondere mit Falschbehauptungen - zahlt sich nicht aus, sondern sind äußerungsrechtlich angreifbar. Wer als Rechtsanwalt in der Akquise falsche Behauptungen aufstellt, haftet für solche Übertreibungen."