HÖCKER geht für Mediziner erfolgreich gegen rechtswidrige Einträge auf einem Arztbewertungsportal vor.

Mit Unterstützung von HÖCKER ist ein Arzt aus Nordrhein-Westfalen erfolgreich gegen persönlichkeitsrechtsverletzende Einträge auf einem Arztbewertungsportal vorgegangen. Das Landgericht Köln verbot mit einstweiliger Verfügung vom 28.09.2011 (Az: 28 O 767/11) dem Betreiber des Portals, rechtswidrige Nutzereinträge über den Arzt zu veröffentlichen.

Die in das Portal aufgenommenen Einträge über Ärzte in Deutschland wurden von dem Betreiber ohne deren Einwilligung oder Kenntnis aufgenommen. Besuchern der Internetseite stand die Möglichkeit offen, anonym Bewertungen über die dort aufgenommenen Ärzte vorzunehmen. Das Landgericht Köln stellt in seiner Entscheidung fest, dass der Betreiber einer solchen “Datenbank” jedenfalls dann als Störer für anonyme Einträge haftet, wenn er diese nach Kenntnisnahme nicht löscht. Inhalt des Verbotes waren zum einen eine unzulässige Identifizierung des Arztes sowie unwahre und vorverurteilende Äußerungen in dem Eintrag über den Arzt.