HÖCKER für Kachelmann erneut siegreich gegen intimsphärenverletzende Berichterstattung in FOCUS
Die Kölner Kanzlei HÖCKER hat es dem Magazin aus dem Hause Burda einmal mehr durch einstweilige Verfügung des Landgerichts Köln verbieten lassen (28 O 189/11), über Jörg Kachelmann zu berichten. Der FOCUS hatte die Persönlichkeitsrechte des Moderators verletzt, indem er unter Bezugnahme auf dessen vermeintliches Intimleben und in vorverurteilender Weise über die Vernehmung einer Zeugin in der Schweiz berichtet hatte.