HÖCKER erwirkt zwei einstweilige Verfügungen gegen BILD Digital im angeblichen "Samenraub"-Fall.
Das Landgericht Köln hat der BILD (Online) mit Beschluss vom heutigen Tage einstweilen verboten, zu behaupten, im Prozess des Kindsvaters gegen die Ärzte sei herausgekommen, dass die von HÖCKER vertretene Kindsmutter bei den beiden künstlichen Befruchtungen jeweils die Unterschrift des Vaters gefälscht habe.
Ferner erging eine einstweilige Verfügung, mit der es BILD verboten wurde, ein Bildnis der damals frisch geborenen Zwillinge in dem Online-Bericht zu zeigen. Die Gesichter der Zwillinge waren auf dem nun verbotenen Bildnis vollkommen durch Verpixelung unscharf gemacht.
Das Landgericht Köln geht in seinen Beschlüssen richtigerweise davon aus, dass sowohl unsere Mandantin in dem Textbericht als auch ihre Kinder auf dem Bild erkennbar gemacht wurden, obwohl der Name der Mandantin nicht erwähnt wird und die Gesichter der Kinder auf dem Bild unkenntlich gemacht wurden.
Die Verfügungen ergingen im Beschlusswege ohne mündliche Verhandlung.