HÖCKER erwirkt weitere Verfügung gegen BILD und Alice Schwarzer wegen falscher Behauptungen.

Die Kölner Kanzlei für Marken- und Medienrecht hat es der BILD-Reporterin Alice Schwarzer, der Axel Springer AG und der BILD digital GmbH & Co. KG heute durch das Landgericht Köln (28 O 263/11) verbieten lassen, bestimmte Äußerungen über Jörg Kachelmann zu verbreiten, die unwahre Tatsachenäußerungen enthalten und einer Vorverurteilung des Wettermoderators Vorschub leisten. Schwarzer und BILD hatten behauptet, Jörg Kachelmann sei gegenüber Ex-Freundinnen gewalttätig geworden und spiele während der Gerichtsverhandlung mit seinem iPad herum. Beides ist falsch.

Nachtrag vom 12.12.2013:

Alice Schwarzer hat im Laufe ihrer vor- und nachverurteilenden Berichterstattung über den Fall Kachelmann eine Vielzahl einstweiliger Verfügungen, Vertragsstrafen und gerichtlich verhängter Ordnungsgelder kassiert, die hier dargestellt sind:

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=269

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=260

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=246

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=226

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=215

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=186

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=131

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=127

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=126

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=69

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=76

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=99

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=71

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=72

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?i d=48

RA Prof. Dr. Ralf Höcker, LL.M.