HÖCKER erwirkt Verfügung gegen VOX: Die Ausstrahlung von Kommentaren über intime Details verletzt die Intimsphäre von Jörg Kachelmann.
Das Landgericht Köln entschied (Az: 28 O 25/11), dass auch eine Äußerung von Dritten in einer Fernsehsendung unzulässig in die Intimsphäre von Jörg Kachelmann eingreift, wenn darin über angebliche intime Details spekuliert wird.