HÖCKER erwirkt Verbot rechtsverletzender Berichterstattung des Tagesspiegel über angebliche intime Details betreffend Jörg Kachelmann.

Der Tagesspiegel hatte über Details aus dem Intimbereich von Jörg Kachelmann berichtet. Hiergegen ging Jörg Kachelmann vor und erwirkte vertreten durch HÖCKER eine einstweilige Verfügung gegen den Tagesspiegel (Az: 28 O 290/11), mit der die Veröffentlichung bzw. Verbreitung derartiger Details die Intimsphäre von Jörg Kachelmann betreffend verboten wurde.