HÖCKER erwirkt für CAREN PFLEGER einstweilige Verfügungen gegen die Online-Portale der Zeitungen BILD, EXPRESS, Berliner Morgenpost und gegen TV-Sender.
Die Designerin Caren Pfleger wehrt sich mit Nachdruck gegen unwahre Tatsachenbehauptungen und mediale Vorverurteilungen im Zusammenhang mit strafrechtlichen Vorwürfen gegen ihre Person. Mit einstweiligen Verfügungen vom 12.05.2011 gegen M. DuMont Schauberg, BILD digital und Ullstein (Az: 28 O 298/11, 28 O 299/11, 28 O 302/11) hat das Landgericht Köln den Verlagen u.a. die weitere Verbreitung falscher Behauptungen verboten, die drei ehemalige Kundinnen von Frau Pfleger gegen die Designerin erhoben haben.
Während Ullstein die einstweilige Verfügung inzwischen als endgültige Regelung anerkannte, haben M. DuMont Schauberg und BILD digital Widersprüche gegen die einstweiligen Verfügungen eingelegt.
Darüber hinaus erging in gleicher Sache am 17.05.2011 eine einstweilige Verfügung für Frau Pfleger gegen einen TV-Sender (Az: 28 O 319/11) wegen eines Berichts in einer Fernsehsendung.