HÖCKER erneut erfolgreich für RTL bei Drittsendezeiten
Nachdem die Produktionsfirma „Die Formatschmiede“ sich – wie bereits die Wickert-Firma UWP – gegen die Vergabeentschei-
dung über Drittsendezeiten zur Wehr gesetzt hatte, hat das Verwaltungsgericht Hannover am 10.12.2008 auch diesen Eilantrag abgewiesen. Die RTL Television GmbH, die im Verfahren als Hauptprogrammveranstalterin beigeladen war, wurde erneut von HÖCKER vertreten.
Das VG Hannover erachtete die Vergabe von Sendezeiten für unabhängige Dritte im RTL-Programm als rechtmäßig. RTL kann die Drittsendezeiten somit weiterhin mit Programmen der AZ Media füllen.
Vor Gericht ging es um die Frage, ob die Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM) „Die Formatschmiede“ als neuen Anbieter von Programmen im Auswahlverfahren benachteiligt hat. AZ Media liefert schon seit Jahren Programme für die Drittsendezeiten bei RTL. Mit ihrem Eilantrag blieb „Die Formatschmiede“ erfolglos. Nach Ansicht des Verwaltungs-
gerichts wurde das Verfahren ordnungsgemäß durchgeführt. Insbesondere wurden die Auswahlkriterien des § 31 Abs. 4 Rundfunkstaatsvertrag richtig angewandt. Im Mittelpunkt der Auseinandersetzung stand dabei die Frage, welcher Anbieter einen „zusätzlichen Beitrag zur Vielfalt, insbesondere in den Bereichen Kultur, Bildung und Information“ leistet.
Die gleichzeitig vor dem Verwaltungsgericht Hannover angestrengte Hauptsacheklage ist noch anhängig. Der im Eilverfahren unterlegenen Antragstellerin steht gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts die Möglichkeit der Beschwerde zu.