HÖCKER erkämpft Geldentschädigung von EUR 135.000,- für Opfer pornographischer Bildveröffentlichungen und sexueller Beleidigungen im Internet.
Ein Mann hatte Facebook-Bilder von 5 Frauen manipuliert und ohne deren Wissen und Wollen über Monate hinweg auf der pornographischen Website Cumonprintedpics.com verbreitet. Die Fotos zeigten die Opfer nackt und als Teil von Sexszenen. Zusätzlich verfasste der Mann entwürdigende wie beleidigende Kommentare sexuellen Inhalt, stellte Falschbehauptungen auf, nannte den Vornamen der Frauen und teilweise das Alter sowie den Namen des Facebook-Accounts. Schließlich forderte er andere Nutzer dazu auf, mit den Fotos weiteres Bildmaterial (Fotos/Videos) herzustellen, auf dem dargestellt wird, wie auf die Fotos der Opfer ejakuliert wird, und dieses Bildmaterial ebenfalls auf der Website zu veröffentlichen. Dies geschah dann auch mehrfach.
Die Frauen erstatteten Strafanzeige. Allerdings wurden die strafrechtliche Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Schweinfurt gegen Zahlung einer geringen Geldstrafe beendet. Das war für die Mandantinnen, die bis heute unter dieser öffentlichen Demütigung leiden, ein weiterer Schlag ins Gesicht. Polizei und Staatsanwaltschaft leiteten auch keine strafrechtlichen Maßnahmen gegen die Betreiber der kriminellen Pornowebsite Cumonprintedpics.com ein, um hierdurch wenigstens die Sperrung der rechtswidrigen Bilder und Kommentare zu erreichen. Da der Täter hier ebenfalls nicht unterstützte, mussten sich die Opfer selbst helfen und wandten sich an HÖCKER.
Vor dem Kölner Landgericht erwirkten die von HÖCKER vertretenen Frauen nun Geldentschädigungen. Das Gericht verurteilte den Täter zur Zahlung einer Geldentschädigungssumme von insgesamt EUR 135.000,- und zusätzlich zum Ersatz der vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten. Nach Rechtskraft der Urteile können die Frauen 30 Jahre lang gegen den Täter zwangsvollstrecken. Selbst ein Privatinsolvenzverfahren könnte diesem gegen diese Forderungen nicht helfen. Das hat das Landgericht ebenfalls festgestellt. Der Täter hat Berufung gegen die Urteile eingelegt.
Rechtsanwalt Dr. Marcel Leeser:
„Wer die Ehre und Intimsphäre Anderer in so abscheulicher Weise verletzt, muss eine hohe Entschädigung zahlen. Das soll jeder wissen, der mit dem Gedanken spielt, andere ohne deren Wissen und Wollen im Internet als Lustobjekt zur Schau zu stellen und mit sexistischen Kommentaren zu beleidigen. Wir freuen uns, dass unsere Mandantinnen hierdurch etwas Genugtuung erfahren; das Strafverfahren hat hierzu nichts beigetragen.“