HÖCKER erfolgreich gegen Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung: Namentliche Nennung eines Straftatverdächtigen dreißig Jahre nach der angeblichen Tat ist rechtswidrig.

In der "Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung" wurde ein Beitrag veröffentlicht, der einen Lehrer als angeblichen Täter einer dreißig Jahre zurückliegenden Straftat identifizierte. Mit HÖCKER setzte der Lehrer seine Rechte gegenüber der Herausgeberin der Zeitung durch: Das LG Köln hat es der FAS mit Beschluss vom 30.06.2011 (Az. 28 O 507/11) untersagt, den Mann namentlich als angeblichen Straftäter zu identifizieren.