HÖCKER erfolgreich für Parfüm-Vertrieb: Verwendung einer eBay-AGB, mit der die Kosten der Waren-Rücksendung nach Widerruf eines "Sofort-Kaufen-Angebots" bis zu 40 Euro dem Kunden auferlegt werden, ist zulässig.
HÖCKER hat ein Parfüm-Vertriebsunternehmen erfolgreich gegen eine unberechtigte wettbewerbsrechtliche Abmahnung verteidigt. Die Wettbewerberin hatte unsere Mandantin, die Parfüms auch auf der Handelsplattform eBay vertreibt, in Anspruch genommen, weil sie in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Klausel verwendet, die dem Kunden im Falle des Widerrufs seiner Vertragserklärung die Kosten der Rücksendung der Ware bis zu 40 EUR auferlegt.
Die Wettbewerberin hatte behauptet, die Verwendung einer solchen Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sei auf der Handelsplattform eBay unzulässig, da die Auferlegung von Rücksendekosten nur dann zulässig sei, wenn diese Kosten dem Käufer vertraglich auferlegt werden (§ 357 Abs. 2 S. 3 BGB). An einer vertraglichen Vereinbarung vor Vertragsschluss fehle es aber, wenn eine Regelung zur Tragung der Rücksendekosten in AGB im Rahmen eines Sofort-Kaufen-Angebots enthalten sei.
Dieser Ansicht hat das Landgericht Köln nun eine begrüßenswerte Absage erteilt und auf die negative Feststellungsklage unserer Mandantin mit Urteil vom 08.01.14, Az. 84 O 167/13 (nicht rechtskräftig), entschieden, dass die Verwendung der Klausel zu Rücksendekosten in AGB im Rahmen eines Sofort-Kaufen-Ebay-Angebots zulässig ist.
Das Gericht bestätigte dabei die Auffassung HÖCKERs, dass es bei einer Sofort-Kaufen-Angebotsgestaltung auf der Plattform eBay zur vertraglichen Einbeziehung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und damit auch zu einer vertraglichen Einigung über die Rücksendekosten zeitgleich mit dem Vertragsschluss über Betätigung des Sofort-Kaufen-Buttons kommt. Damit kommt gleichzeitig mit dem Kauf auch die notwendige vertragliche Vereinbarung über die Tragung von Rücksendekosten zu Stande.
Dr. Carsten Brennecke:
„Das Urteil des Landgerichts Köln stärkt die Rechte von gewerblichen Ebay-Verkäufern. Diese können in Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Fall des Widerrufs des Käufers festlegen, dass der Käufer im Falle des Widerrufs Rücksendekosten in Höhe von bis zu 40 Euro tragen muss.“